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BVerwG, 02.12.1953 - II A 2.53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berufung von Vertretern der Arbeitnehmer und deren Stellvertretern in den Vorstand der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung - Verwaltungsakt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts - Ausschließliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1953 - VII A 1804/52
- BVerwG, 02.12.1953 - II A 2.53
Papierfundstellen
- NJW 1954, 365
- DÖV 1954, 181
Wird zitiert von ... (8)
- BSG, 25.02.1999 - B 1 SF 9/98 S
Zulässigkeit des Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts, Zuständigkeit …
Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG Buchholz 407.3 VerkPBG Nr. 3 = NVwZ 1993, 770 = DÖV 1993, 388 mit Hinweis auf BVerwGE 46, 83, 86 und BVerwGE 2, 43, 47; BVerwG Buchholz 310, Vorbem III zu § 42 Ziff 1 Nr. 1 = DÖV 1954, 181) betreffen keine Zuständigkeitsbestimmungen durch das nächsthöhere Gericht, sondern Verweisungen von Verwaltungsgerichten an das BVerwG unter Berufung auf dessen (Sonder-)Zuständigkeit für bestimmte Klageverfahren.Bei den Beschlüssen des BVerwG aus den Jahren 1953 und 1955 (BVerwG Buchholz 310, Vorbem III zu § 42 Ziff 1 Nr. 1 = DÖV 1954, 181; BVerwGE 2, 43 = NJW 1955, 1245 = DÖV 1956, 125) ist außerdem zu beachten, daß es die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) noch nicht gab und die Bindungswirkung nur mit einer entsprechenden Anwendung des damaligen § 276 ZPO begründet werden konnte.
- BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85
Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam - …
Soweit in der älteren Rechtsprechung Verweisungen an das Bundesverwaltungsgericht die Bindungswirkung dann abgesprochen worden ist, wenn durch die Verweisung der Rechtsschutz verkürzt wurde (Beschluß vom 26. März 1955 - BVerwG 1 A 2.55 - BVerwGE 2, 43 [BVerwG 26.03.1955 - I A 2/55]; Beschluß vom 2. Dezember 1953 - BVerwG 2 A 2.53 - DÖV 1954, 181), lag ihr eine andere und deshalb die Anrufung des Großen Senats nicht erforderlich machende Rechtslage zugrunde. - BVerwG, 09.04.1954 - II C 168.53
Beschluss einer Beiladung noch nach Erlass des Urteils bis zur Einlegung der …
Die Revision rügt insoweit mit Recht die Verletzung der §§ 39, 78 Abs. 2 und 83 Abs. 1 MRVO Nr. 165. Der erkennende Senat hat bereits in dem Urteil vom 6. November 1953 - II C 35/53 - (DÖV 1954 S. 181 - NJW 1954 S. 444) dargelegt, daß die Beiladung noch nach Erlaß des Urteils bis zur Einlegung der Berufung von dem entscheidenden Gericht beschlossen werden kann und daß der Beigeladene für die Einlegung seiner Berufung nicht auf den Rest einer schon für die Parteien laufenden Rechtsmittelfrist angewiesen ist, daß die Rechtsmittelfrist für den Beigeladenen vielmehr erst durch die Zustellung des Urteils in Lauf gesetzt wird.
- BVerwG, 22.05.1957 - IV A 01.56
Rechtsmittel
Dieser kann, wenn überhaupt (BVerwG II A 2.53 vom 2. Dezember 1953; I A 2.55 vom 26. März 1955), eine bindende Wirkung nur innerhalb des Verwaltungsrechtsweges, d.h. hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit äußern. - BVerwG, 26.03.1955 - I A 3.55
Erhebung einer Anfechtungsklage - Zuständigkeit eines Gerichts
Der erkennende Senat schließt sich insoweit der in einem Beschluß des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 1953 - II A 2.53 - (DÖV 1954 S. 181) vertretenen Auffassung an. - BVerwG, 26.03.1955 - I A 4.55
Örtliche Zuständigkeit eines Gerichts - Erhebung einer Anfechtungsklage - …
Der erkennende Senat schließt sich insoweit der in einem Beschluß des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 1953 - II A 2.53 - (DÖV 1954 S. 181) vertretenen Auffassung an. - BVerwG, 26.03.1955 - I A 5.55
Erhebung einer Anfechtungsklage - Zuständigkeit eines Gerichts
Der erkennende Senat schließt sich insoweit der in einem Beschluß des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 1953 - II A 2.53 - (DÖV 1954 S. 181) vertretenen Auffassung an. - BVerwG, 26.03.1955 - I A 1.55
Erhebung einer Anfechtungsklage - Zuständigkeit eines Gerichts
Der erkennende Senat schließt sich insoweit der in einem Beschluß des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 1953 - II A 2.53 - (DÖV 1954 S. 181) vertretenen Auffassung an.